Universität Bonn und Hofgarten

Tickets für Schule und Studium

Schülerticket

Ab dem 01. August 2026 gibt es ein neues Schülerticket im Rheinlandtarif​

(Die Umstellung erfolgt automatisch bei einem bestehenden Vertrag)

  • Das neue Schülerticket gilt im gesamten Gebiet des Rheinlandtarifs (= Rheinlandnetz). Es ersetzt das bisherige VRS-SchülerTicket.
  • Das neue rheinlandweit gültige Schülerticket ist, wie bisher auch, nur erhältlich, wenn der Schulträger einen Vertrag über den Bezug und die Ausgabe des Tickets mit dem örtlichen Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat. Es ist also nur über Deine Schule erhältlich (frage in Deinem Sekretariat nach).
  • Es gilt als persönliches Ticket nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis oder Lichtbildausweis.
  • Die bisherigen Mitnahmemöglichkeiten (z. B. kostenlose Fahrradmitnahme) entfallen zum 01. August 2026.
  • Für freifahrberechtigte Schüler*innen gelten weiterhin die Regelungen gem. Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW (SchfkVO). Das heißt, sie zahlen nach wie vor einen Eigenanteil für den Freizeitnutzen des Tickets.
  • Selbstzahler*innen können das Ticket zu einem Einheitspreis erwerben. Der Selbstzahlerpreis ist unterteilt in zwei Kategorien (SK 1 und SK 2).

 

Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg bietet in Zusammenarbeit mit SWB Bus und Bahn allen Schüler*innen, die eine städtische oder eine Privatschule besuchen (Schulen, die dem Schulfinanzgesetz unterstehen), ein Schülerticket an.

50 Bonner Grundschulen, 29 städtische weiterführende Schulen, 6 Förderschulen und 12 Privatschulen setzen bereits auf das Schülerticket.

Das Schülerticket für das gesamte Rheinlandnetz kostet ab 01.08.2026 für das Schuljahr 2026/2027 maximal 47,80 € monatlich. 

An städtischen Schulen kostet das Schülerticket im Rheinlandtarif für Schüler*innen mit Wohnort in Bonn max. 19,00 € und für Schüler*innen mit Wohnort außerhalb von Bonn max. 30,20 € monatlich.
Bei Schulträgern im Deutschlandticket Schülerticket Modell liegen die Kosten bei max. 43,00 € monatlich.

Wer ein Schülerticket besitzt, kann mit allen Bussen und Bahnen an 365 Tagen im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag durchs gesamte Rheinlandnetz fahren.

  • Für die Nutzung der Schnellbuslinie SB 60 (Flughafenbus) in Verbindung mit dem Schülerticket ist je Fahrt ein Schnellbuszuschlag zu lösen und zu entwerten.
  • Das Schülerticket gilt in RegionalExpress- (RE) und RegionalBahn-Linien (RB) sowie in S-Bahnen in der 2. Wagenklasse.
  • Das Schülerticket ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
  • Das Schülerticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis oder einem amtlichen Lichtbildausweis. (Grundschüler ausgenommen)

Wer ein Deutschlandticket Schülerticket besitzt, kann mit allen Bussen und Bahnen an 365 Tagen im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag durch ganz Deutschland fahren.

  • Schulträger, welche ein Deutschlandticket Schülerticket anbieten:
    - Amos-Comenius-Gymnasium
    - Otto-Kühne-Schule
    - Aloisiuskolleg
    - Clara-Fey-Gymnasium
    - Freie Waldorfschule (Primar- und Sekundarstufe)
    - Kardinal-Frings-Gymnasium
    - Liebfrauenschule
    - St. Adelheid-Gymnasium
    - Collegium Josephinum Gymnasium
    - Collegium Josephinum Realschule
    - Ernst-Kalkuhl-Gymnasium
     
  • Die Nutzung der Schnellbuslinie SB 60 (Flughafenbus) ist beim Deutschlandticket Schülerticket inklusive.
  • Das Deutschlandticket Schülerticket gilt in RegionalExpress- (RE) und RegionalBahn-Linien (RB) sowie in S-Bahnen in der 2. Wagenklasse.
  • Das Deutschlandticket Schülerticket ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
  • Das Deutschlandticket Schülerticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis oder einem amtlichen Lichtbildausweis.
  • Das Ticket ist monatlich kündbar. Die Kündigung muss bis zum 10. des Vormonats vorliegen.
  • Schüler*innen mit Anspruch auf eine Fahrpreisermäßigung zahlen weiterhin den ermäßigten Preis.
  • Das Deutschlandticket Schülerticket ist nur mit Lastschrifteinzug und nicht als Barzahler erhältlich.

Den Bestellschein für das Schülerticket erhalten Sie in den Schulsekretariaten oder hier.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Bestellschein lassen Sie bitte von der Schule abstempeln und senden diesen im Anschluss gerne per Mail an schuelerticket(at)stadtwerke-bonn.de.

Online können Sie das Schülerticket hier beantragen. (Momentan nur für städtische Schulen möglich)

Wünschen Sie die Prüfung einer Fahrpreisermäßigung, kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen auf dem Bestellschein unter Punkt 2 an. Damit geben Sie uns Ihr Einverständnis den Bestellschein zur Prüfuiung einer Fahrpreisermäßigung an Ihren Schulträger weiterzuleiten.

  • Schulen im Deutschlandticket Schülerticket Modell
  • Schulen im Fakultativmodell
  • Schulen im Subventionsmodell

Schüler*innen folgender Bildungsgänge sind von der Beantragung ausgeschlossen, da sie gemäß §97 Abs. 1 Schulgesetz von NRW keinen Anspruch auf Fahrkostenübernahmen haben:   

  • Einrichtungen des 2. Bildungsweges
  • Bezirksfachklassen*
  • Fachoberschulklassen 11, 12, 12B und 13
  • Teilzeitklassen für Schüler*innen ohne Berufsausbildungsverhältnis
  • Teilzeitberufsschule (auch in Form von Blockunterricht) und Fachschulen

*Schüler*innen der Bezirksfachklassen können jedoch die teilweise Übernahme von Fahrkosten beantragen. (Nähere Informationen erteilen die Schulsekretariate und Bürgerämter)

Die Ermäßigungen können bei städtischen Schulen nur durch das Schulamt der Stadt Bonn und bei Privatschulen nur durch die Schule selbst geprüft werden.

Ein Anspruch auf ein ermäßigtes Schülerticket liegt vor, wenn der Fußweg zur nächsten erreichbaren Schule des gleichen Schultyps bei Grundschulen und Förderschulen (Klassen 1-4) einfache Entfernung mehr als 2,0 km für die Sekundarstufe I (Klassen 5-10 an Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II (Berufskollegs und Klassen 11-13 an Gesamtschulen und Gymnasien) mehr als 5,0 km beträgt. Es ist also nicht der tatsächliche Schulweg entscheidend, sondern der Schulweg zur nächstgelegenen, vergleichbaren Schule, welche besucht werden könnte.

Eine komplette Befreiung von den Ticketgebühren ist lediglich nur dann möglich für Familien, die Leistungen nach SGB XII erhalten (nicht bei ALG II oder Hartz IV). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag.

Der Bonn-Ausweis greift generell nicht beim Schülerticket.

Somit ist dieser auch nicht ausschlaggebend für ein ermäßigtes Ticket.

Deutschlandsemesterticket

Mit dem Deutschlandsemesterticket können Studierende in ganz Deutschland jeweils für ein Semester beliebig häufig Busse, Straßen- und Stadtbahnen sowie Nahverkehrszüge (2. Klasse) nutzen, und das an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr.
 

Wie viele Personen?eine
Wie viele Fahrten?beliebig viele in ganz Deutschland
Gültigkeitszeit:durchgehend ein Semester lang
Übertragbarkeit:nein
Mitnahme Personen:keine
Mitnahme Fahrrad:keine
Verkauf:erfolgt über die jeweilige Universität oder Hochschule