Regelung Kurzstrecke: Für die Einzel- oder 4erTickets der Kurzstrecke (Preisstufe K) gilt Einstiegshaltestelle plus vier Haltestellen, incl. Umstieg. Die Anwendungsmöglichkeit der Kurzstrecke kann über unsere Fahrplanauskunft ermittelt werden.
VRS-Tarifbestimmungen zur Kurzstrecke: Die Kurzstrecke besteht grundsätzlich aus bis zu 4 Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle plus 4 Haltestellen) auf einer Linie des ÖPNV. Auf den Linien des SPNV sowie auf den Strecken bzw. Streckenabschnitten der Schnellbuslinien (z.B. SB60 und SB69) kommt die Kurzstrecke nicht zur Anwendung. Das KurzstreckentTicket ist 20 Minuten gültig.
Bitte beachten Sie: Ab dem 01. Juni 2026 gilt der Rheinlandtarif. Die Informationen in diesem Abschnitt gelten daher nur noch bis einschließlich 31. Mai 2026.
Weitere Informationen zum Rheinlandtarif erhalten Sie hier.

