Helmut-Schmitz-Platz mit Skulptur

Tickets für gelegentliche Fahrten

Regelung Kurzstrecke: Für die Einzel- oder 4erTickets der Kurzstrecke (Preisstufe K) gilt Einstiegshaltestelle plus vier Haltestellen, incl. Umstieg. Die Anwendungsmöglichkeit der Kurzstrecke kann über unsere  Fahrplanauskunft ermittelt werden.
VRS-Tarifbestimmungen zur Kurzstrecke: Die Kurzstrecke besteht grundsätzlich aus bis zu 4 Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle plus 4 Haltestellen) auf einer Linie des ÖPNV. Auf den Linien des SPNV sowie auf den Strecken bzw. Streckenabschnitten der Schnellbuslinien (z.B. SB60 und SB69) kommt die Kurzstrecke nicht zur Anwendung. Das KurzstreckentTicket ist 20 Minuten gültig.

Bitte beachten Sie: Ab dem 01. Juni 2026 gilt der Rheinlandtarif. Die Informationen in diesem Abschnitt gelten daher nur noch bis einschließlich 31. Mai 2026.

Weitere Informationen zum Rheinlandtarif erhalten Sie hier.

 

  • Das EinzelTicket gilt für eine einfache Fahrt in der von Ihnen gewählten Preisstufe und berechtigt zum Umsteigen. Innerhalb der zeitlichen Geltungsdauer kann die Fahrt beliebig oft unterbrochen und - bei Bedarf - das Verkehrsmittel gewechselt werden.
  • Umwege, Rund- oder Rückfahrten sind aber nicht möglich.
  • Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren fahren zum günstigen Kindertarif.
  • EinzelTickets aus dem Automaten sind bereits entwertet.

Informationen zu den Tarifzonen:

  • Tarifzone 1a – innerhalb einer Stadt/Gemeinde
    Für Fahrten innerhalb einer Stadt oder Gemeinde, außer Köln und Bonn
    Beispiele: Troisdorf → Troisdorf
     
  • Tarifzone 1b – innerhalb von Bonn
    Für Fahrten innerhalb von Bonn
    Beispiele: Tannenbusch → Beuel
     
  • Tarifzone 2a – zwischen zwei angrenzenden Städten/Gemeinden
    Für Fahrten über die Stadtgrenze, aber nicht nach Köln oder Bonn
    Beispiele: Bornheim ↔ Alfter
     
  • Tarifzone 2b – zwischen Bonn und einer angrenzenden Stadt/Gemeinde
    Eine Seite ist immer Bonn, die andere eine direkt angrenzende Stadt/Gemeinde
    Beispiele: Bonn ↔ Alfter

Bitte beachten Sie: Ab dem 01. Juni 2026 gilt der Rheinlandtarif. Die Informationen in diesem Abschnitt gelten daher nur noch bis einschließlich 31. Mai 2026.

Weitere Informationen zum Rheinlandtarif erhalten Sie hier.

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Informationen zu Einzeltickets im Rheinlandtarif ab dem 01.Juni 2026

  • in drei Preisstufen oder als Kurzstrecke erhältlich​
  • gültig für eine Fahrt mit Umstieg in dem vorab genannten Zeitfenster

     

  • Kurzstrecke: 
    (Einstieg plus vier Haltestellen / lokale Abweichungen möglich)
    im VRS → 20 Minuten ab Entwertung gültig
    im AVV → linienbezogene Kurzstrecke 10 Minuten gültig, Kurzstreckenzone: 40 Minuten gültig
     
  • Preisstufe 1a/1b:
    (alle Städte/Gemeinden (außer Aachen, Köln und Bonn) = 1a / Aachen, Köln und Bonn = 1b)
    90 Minuten ab Entwertung gültig
     
  • Preisstufe 2: 
    (ersetzt die vorherigen Preisstufen 2 und 3 / gilt ab Startkommune über Nachbarkommune in angrenzende Kommune)
    180 Minuten ab Entwertung gültig
     
  • Preisstufe 3: 
    (ersetzt die vorherigen Preisstufen 4 bis 7 / gültig im kompletten Rheinlandnetz)
    360 Minuten ab Entwertung gültig

Das 4erTicket kann auch von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden. Dabei muss pro Fahrt und pro Person einzeln entwertet werden.

Eine Entwertung berechtigt zu einer einfachen Fahrt innerhalb der Preisstufe. Innerhalb der zeitlichen Geltungsdauer kann die Fahrt beliebig oft unterbrochen und - bei Bedarf - das Verkehrsmittel gewechselt werden. Umwege, Rund- oder Rückfahrten sind aber nicht möglich.

Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren fahren zum günstigen Kindertarif.

Bitte beachten Sie: Ab dem 01. Juni 2026 gilt der Rheinlandtarif. Die Informationen in diesem Abschnitt gelten daher nur noch bis einschließlich 31. Mai 2026.

Weitere Informationen zum Rheinlandtarif erhalten Sie hier.

Mit dem Start des Rheinlandtarifs am 01. Juni 2026 wird es folgende VRS-Tickets nicht mehr geben: 4erTicket, 4erTicket MobilPass

Wie viele Personen?eine pro EinzelTicket / eine pro Entwertung 4er Ticket
Wie viele Fahrten?eine Fahrt mit Unterbrechungen, keine Rück- oder Rundfahrten
Gültigkeitszeit ab Entwertung:für die Kurzstrecke 20 Min., bei Fahrten in der Preisstufe 1- 90 Min., in der Preisstufe 2 - 120 Min., in der Preisstufe 3/4 - 180 Min., in der Preisstufe 5/6/7 - 360 Min.
Übertragbarkeit:nein
Mitnahme Personen:nur beim ErwachsenenTicket: beliebig viele Kinder unter 6 Jahren
Mitnahme Fahrrad:nicht im Ticket enthalten
Verkauf:

 
beim Busfahrer, an den Automaten in den Fahrzeugen (Münzgeld oder Geldkarte) und an vielen Haltestellen (auch Geldkarte/EC Cash);
in SWBV ServiceCentern und privaten Verkaufsstellen

Bitte beachten Sie: Ab dem 01. Juni 2026 gilt der Rheinlandtarif. Die Informationen in diesem Abschnitt gelten daher nur noch bis einschließlich 31. Mai 2026.

Weitere Informationen zum Rheinlandtarif erhalten Sie hier.

Freie Fahrt in Bonn - 24 Stunden lang

Ticketeigenschaften:
24h Ticket, übertragbar.
(erhältlich als 24h Ticket 5 Personen)

Geltungsdauer/-bereich:
Gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten ausschließlich im Stadtgebiet Bonn (Preisstufe1b).

Mitnahmemöglichkeiten:
Mit dem 24-Stunden-Klimaticket können anstelle von Personen auch Fahrräder mitgenommen werden, wobei pro Person nur 1 Fahrrad mitgenommen werden darf.
Kinder unter 6 Jahren können kostenlos mitgenommen werden.

Nutzbare Verkehrsmittel:
alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress innerhalb Bonns.

Verkauf:
Erhältlich in den SWB ServiceCentern, in Bussen und Bahnen sowie an Ticketautomaten vieler Haltestellen, oder direkt online in der App BONNmobil.

Online-Verkauf:
Im VRS-Ticketshop erworbene 24-Stunden-Klimatickets sind persönliche Tickets und können daher nicht an andere Personen übertragen werden!

Bitte beachten Sie: Ab dem 01. Juni 2026 gilt der Rheinlandtarif. Die Informationen in diesem Abschnitt gelten daher nur noch bis einschließlich 31. Mai 2026.

Weitere Informationen zum Rheinlandtarif erhalten Sie hier.

Freie Fahrt - 24 Stunden lang

Ticketeigenschaften:
24h Ticket, übertragbar.
(erhältlich als 24h Ticket 1 Person und 24h Ticket 5 Personen)

Geltungsdauer/-bereich:
Gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten in allen Städten/Gemeinden, die man vom Startort aus mit der gewählten Preisstufe erreichen kann.
Nur gültig mit Entwerteraufdruck.

Mitnahmemöglichkeiten:
Mit dem 24h Ticket 5 Personen können anstelle von Personen auch Fahrräder mitgenommen werden, wobei pro Person nur 1 Fahrrad mitgenommen werden darf.
Kinder unter 6 Jahren können kostenlos mitgenommen werden.

Nutzbare Verkehrsmittel:
alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress innerhalb der gewählten Preisstufe.

Verkauf:
erhältlich in den SWB Service-Centern, in Bussen und Bahnen sowie an vielen Haltestellen am Ticketautomaten.

Online-Verkauf:
Im VRS-Ticketshop erworbene 24h Tickets sind persönliche Tickets und können daher nicht an andere Personen übertragen werden!

Bitte beachten Sie: Ab dem 01. Juni 2026 gilt der Rheinlandtarif. Die Informationen in diesem Abschnitt gelten daher nur noch bis einschließlich 31. Mai 2026.

Weitere Informationen zum Rheinlandtarif erhalten Sie hier.

Informationen zum 24h Ticket 1 Person und 24 Ticket 5 Personen ab 01. Juni 2026:

  • in drei Preisstufen erhältlich​
  • gültig für 24 Stunden ab Entwertung (also unabhängig vom Tag oder Betriebstag)​
  • erhältlich für eine Person oder für bis zu fünf Personen
  • Neu! Mit dem 24hTicket 5 Personen können keine Fahrräder mehr anstelle von Personen mitgenommen werden.

Pauschaler Ticketpreis über die Grenzen des vorhandenen VRS-ZeitTickets hinweg

Für Strecken, die Sie oft fahren, sind die ZeitTickets wie z. B. das WochenTicket oder die Abos die beste Lösung. Für Strecken, die Sie nur einmalig oder selten fahren, können Sie den Gültigkeitsbereich Ihres VRS-ZeitTickets bequem erweitern. Sie brauchen nur vor Fahrtantritt ein AnschlussTicket zu kaufen und ggf. zu entwerten. Pro Person und Fahrt benötigen Sie ein AnschlussTicket. Das gilt auch für Personen, die Sie auf Ihrem ZeitTicket oder Abo mitnehmen.

Achtung: AnschlussTickets gelten nur in Verbindung mit VRS-ZeitTickets und jeweils nur für eine Person. Bei Mitnahme von weiteren Personen – z. B. im Rahmen der Abo-Mitnahmeregelungen – ist zusätzlich ein AnschlussTicket pro Fahrt und weiterer Person zu lösen. Die Geltungsdauer des AnschlussTickets beträgt 360 Minuten. Für Fahrräder benötigen Sie ein separates FahrradTicket.

Erhältlich ist das AnschlussTicket in allen SWB ServiceCentern sowie an den Ticketautomaten.

Zeitkarteninhaber die über die VRS-Grenzen hinaus in ganz NRW fahren möchten, nutzen das EinfachWeiterTicket.
 

Bitte beachten Sie: Ab dem 01. Juni 2026 gilt der Rheinlandtarif. Die Informationen in diesem Abschnitt gelten daher nur noch bis einschließlich 31. Mai 2026.

Weitere Informationen zum Rheinlandtarif erhalten Sie hier.

Mit dem Start des Rheinlandtarifs am 01. Juni 2026 wird es folgende VRS-Tickets nicht mehr geben: VRS-AnschlussTicket