Wer den kostenlosen ÖPNV nutzen kann

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 11. Juni, beschlossen, dass der Bonner Nahverkehr ab Montag, 15. Juni, bis Ende Juni kostenfrei genutzt werden kann. Mit diesen und weiteren Maßnahmen soll die angespannte Verkehrslage nach der Sperrung der Nordbrücke entschärft werden.
Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind Fahrten im Stadtgebiet Bonn mit Bussen, Straßen- und Stadtbahnen bis 30. Juni ohne Fahrschein möglich und zwar für alle Menschen, die nicht über ein Abonnement verfügen. In der Bundesstadt nutzen bis zu 150.000 Personen ein Abo, vor allem Deutschland-; Job- und Schülertickets. Diese Abos können nicht erstattet werden. SWB Bus und Bahn bittet hier um Verständnis.
Wichtig zu wissen ist, dass die Freifahrt nicht dazu berechtigt, im Umland eine Fahrt ohne Fahrschein anzutreten, auch regionale Züge der Deutschen Bahn und anderer Anbieter sind im Umkreis von Bonn ausgenommen. Gleiches gilt für die Fahrt mit dem Flughafenbus (SB60), dieser bleibt kostenpflichtig. Wer im Rhein-Sieg-Kreis, im Rhein-Erft-Kreis oder in Köln einsteigt, muss bis zum Bonner Stadtgebiet einen gültigen Fahrausweis vorlegen. In Bonn finden bis Ende Juni keine Fahrscheinkontrollen statt. Das heißt, dass auch Busse der RSVG und der RVK sowie Bahnen der KVB in Bonn kostenlos genutzt werden können. Das Kontrollpersonal unterstützt an Verkehrsknotenpunkten die Fahrgäste beim Ein- und Umstieg.
Infos zur Mobilitätsgarantie
Viele Fahrgäste mit Abonnement fragen sich aufgrund der Verkehrssituation, ob und wann die Mobilitätsgarantie greift:
- Das gewünschte Nahverkehrsmittel verspätet sich an der Abfahrtshaltestelle um mindestens 20 Minuten bzw. fällt aus. Der Garantieanspruch beginnt nach einer Fahrplanlücke von 20 Minuten.
- Es liegt ein für diese Fahrt gültiges Nahverkehrsticket zum Verbund- oder NRW-Tarif, (kein Fernverkehrsticket). Auch das Deutschlandticket wird bei Fahrten innerhalb NRWs anerkannt.
- Die Verspätung tritt nicht während der Fahrt auf.
- Ausfall oder Verspätung sind nicht durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombenentschärfungen oder Bombendrohungen bedingt.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden folgende Kosten erstattet: Wer ein Taxi oder ein Sharing-Angebot nutzt, erhält zwischen 5 und 19.59 Uhr eine Kostenerstattung von bis zu 30 Euro. Zwischen 20 und 4.59 Uhr werden bis zu 60 Euro erstattet. Die Uhrzeit bezieht sich jeweils auf die Abfahrt des verspäteten oder ausgefallenen Nahverkehrsmittels laut Fahrplan. Weitere Infos mit Fallbeispielen gibt es hier: Mobilitätsgarantie NRW: Garantiert mobil - mobil.nrw. (sz)
