Bonner Rheinufer mit Spaziergänger, Fähre und Geschäftsgebäuden

Teilnahmebedingungen für die Durchführung von Gewinnspielen auf Facebook

1. Veranstalter

Veranstalter dieses Gewinnspiels und für die Umsetzung, Organisation und Abwicklung verantwortlich ist alleine die Stadtwerke Bonn Verkehrs – GmbH (nachfolgend: SWB Bus und Bahn). Facebook dient insofern nur als von SWB Bus und Bahn genutzte Kommunikationsplattform, die zu dem Gewinnspiel vermittelt. Fragen jeglicher Art sind daher auch direkt an SWB Bus und Bahn (E-Mail: WebBub@stadtwerke-bonn.de) und nicht an „Facebook“, die Facebook Germany GmbH oder andere mit dem Betrieb der Internetseite facebook.com in Verbindung stehende Dritte zu richten.

2. Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle, die 18 Jahre oder älter sind und deren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter der Stadtwerke Bonn GmbH und ihrer Konzerngesellschaften und andere an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen.

(2) Teilnehmer des Gewinnspiels ist diejenige Person, der das Profil/ der Account gehört, unter dessen Identität die Teilnahme erfolgt.

(3) Die Teilnahme erfolgt durch das Kommentieren des „Facebook-Gewinnspiel-Postings“ auf der Timeline der SWB Bus und Bahn-Unternehmensseite auf der Facebook-Plattform. Die Gewinnchancen eines Teilnehmers erhöhen sich auch nicht dadurch, dass er mehrere Kommentare zu einem Facebook-Gewinnspiel-Posting der SWB Bus und Bahn abgibt, da pro Gewinnspiel stets nur ein Kommentar pro Nutzer bei der Verlosung berücksichtigt wird. Sollte ein Teilnehmer dennoch mehrere Kommentare zu einem Gewinnspiel abgeben, werden die darüber hinausgehenden weiteren Kommentare bei der Verlosung verborgen und bleiben unberücksichtigt.

(4) Teilnehmen kann jeder, der einen Facebook-Account hat und den entsprechenden Facebook-Gewinnspiel-Post kommentiert.

(5) Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Es ist egal, ob der Teilnehmer Kunde der SWB Bus und Bahn ist. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die Benutzerin bzw. der Benutzer die Teilnahmebedingungen, die unter § 6 Datenschutz beschrieben sind.

(6) Kommentare mit rassistischen, beleidigenden oder verachtenden Inhalten werden gelöscht und sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Des Weiteren dürfen Kommentare, keine Rechte Dritter verletzen, falsche Tatsachen enthalten, etwaige Urheber-, Marken, Warenzeichen oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen.

(7) Werden dennoch Rechte Dritter verletzt, stellt der Teilnehmer die SWB Bus und Bahn von allen aufgrund dieser Rechtsverletzung entstandenen Ansprüchen in vollem Umfang frei.

3. Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, behält sich SWB Bus und Bahn das Recht vor, Personen vom Gewinn auszuschließen.

(2) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesem Fall auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden und die Personen auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zum Wertersatz verpflichtet werden.

(4) SWB Bus und Bahn behält sich vor, während der Durchführung des Gewinnspiels, vor einer Bekanntgabe des Gewinners bzw. vor der Übergabe des Preises zu prüfen, ob diese Bedingungen eingehalten werden/ wurden und ist ggf., berechtigt, einzelne Personen bis zu dem Zeitpunkt der Übergabe des Gewinnes auszuschließen. Das Recht zur Rückforderung von Gewinnen gemäß Absatz 3 bleibt hiervon unberührt und kann auch dann noch ausgeübt werden, wenn die Person nicht ausgeschlossen wurde.

4. Durchführung und Abwicklung

(1) Das Gewinnspiel beginnt mit dem Posting eines entsprechenden Beitrages der SWB Bus und Bahn in der Chronik ihres Social Media Profils bei Facebook, in welchem die Nutzer über das Gewinnspiel, den konkreten Teilnahmeschluss und die ausgeschriebenen Gewinne informiert werden (Facebook-Gewinnspiel-Posting der SWB Bus und Bahn). Sofern für das Ende des Gewinnspiels ein Datum ohne konkrete Uhrzeit angegeben wird, endet das Gewinnspiel an dem durch das Datum bestimmten Tag um 24 Uhr (Laufzeit des Gewinnspiels). Dies gilt auch dann, wenn der durch das Datum bestimmte Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.

(2) Jeder der ausgelosten Gewinner erhält Freikarten oder ggf. Sachpreise für die von Ihm/Ihr kommentierte Veranstaltungen. Die Art und Anzahl der jeweils ausgeschriebenen Gewinne, den genauen Veranstaltungstag und -ort werden vom Sozial Media Team der SWB Bus und Bahn zu dem jeweiligen Facebook-Gewinnspiel-Posting auf ihrem Social media Profils bei Facebook mittgeteilt. Der ausgeloste Gewinner hat keinen Anspruch auf einen bestimmten, im Rahmen des Gewinnspiels zu vergebenden Gewinn oder kann ein Wahlrecht ausüben.

(3) In der Regel gelten die Freikarten auch zur Nutzung sämtlicher SWB Bus und Bahn Linien sowie des gesamten Nahverkehrsnetzes des VRS (2. Klasse). In diesem Fall ist die ausdrücklich auf den jeweiligen Karten vermerkt. Der konkrete Umfang der Nutzung ist ebenfalls auf der Karte oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters ausgewiesen. Weitere Kosten, die mit dem Besuch der Veranstaltung durch den Gewinner verbunden sind (z.B. Fahrtkosten zum Veranstaltungsort, Parkgebühren, Verpflegung etc.), sind vom Gewinner selbst zu tragen.

(4) Der Gewinner eines Preises wird, soweit nichts anders angegeben ist, durch das Los im Sechs-Augen-Prinzip ermittelt und zeitnah über eine private Facebook-Nachricht, in der Antwortfunktion auf den Kommentar und in Folge dessen durch die namentliche Erwähnung auf der SWB Bus und Bahn Facebook-Seite benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens drei Tage nach Benachrichtigung der SWB Bus und Bahn gegenüber zu bestätigen und seinen Klarnamen und seine Postadresse per E-Mail an WebBuB(at)stadtwerke-bonn.de mitzuteilen. Andernfalls ist SWB Bus und Bahn berechtigt, einen neuen Gewinner gemäß Auslosung zu bestimmen.

(5) Gewonnen hat der Teilnehmer, der gemäß § 2 erfolgreich am Gewinnspiel teilgenommen hat und durch das Losverfahren bestimmt wurde. Das Ergebnis wird bei der SWB Bus und Bahn dokumentiert und die Personen darin namentlich unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und unter § 6, gemäß der Informationspflichten Art. 13 DSGVO erfasst und bearbeitet.

(6) Eine Barauszahlung der Gewinne oder ein etwaiger Gewinnersatz ist nicht möglich.

(7) Der Anspruch auf Gewinn bzw. Gewinnersatz ist ausgeschlossen.

(8) Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen unter § 6 erhoben, verarbeitet und verwendet. § 4 (4) bleibt davon unberührt. Die Direktnachrichten bzw. Emails, die die SWB Bus und Bahn zu diesem Zweck von den Gewinnern erhalten haben, werden unmittelbar nach der Übergabe bzw. der Inanspruchnahme des Gewinns aus dem Postfach der SWB Bus und Bahn gelöscht.

5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

SWB Bus und Bahn behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Teilnehmer kann in diesem Fall keinen Schadensersatz von SWB Bus und Bahn verlangen oder andere Ansprüche geltend machen. 

6. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Facebook und zur Durchführung von Gewinnspielen entnehmen Sie bitte hier: "Datenschutz"

7. Haftung

(1) SWB Bus und Bahn wird spätestens mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet SWB Bus und Bahn nicht. SWB Bus und Bahn wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. § 521, 523 f. BGB bleiben unberührt.

(3) SWB Bus und Bahn haftet nicht für die Insolvenz eines mit der Gewinnbereitstellung beauftragten Dienstleisters/ Händlers/ Herstellers sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

(4) Besteht der Gewinn in der Teilnahme an einem Event (Konzert, Besuch einer Veranstaltung, Inanspruchnahme eines eintrittspflichtigen Angebots Dritter) so übernimmt SWB Bus und Bahn keine Gewährt für die Durchführung des Events und die Möglichkeit der Teilnahme. Diesbezüglich wird auf die AGB des Veranstalters verwiesen.

(5) Führen in der Sphäre des Gewinners liegende und/ oder durch sein schuldhaftes Handeln hervorgerufene Umstände dazu, dass der Gewinn nicht zweckentsprechend verwendet werden kann, so kann SWB Bus und Bahn hierfür nicht in Haftung genommen werden. Dies gilt entsprechend für den Untergang des Gewinns nach dessen Übergabe an den Gewinner.

(6) Nimmt der Gewinner den Gewinn in Anspruch und erfährt dadurch bzw. weil er in den Anwendungsbereich von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter fällt eine Verletzung seiner Rechte, so ist er nicht berechtigt, diesen Schaden gegenüber SWB Bus und Bahn geltend zu machen.

(7) Für die Rechtmäßigkeit von AGB Dritter übernimmt SGB keine Haftung.

8. Sonstiges

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel über die Facebook-Seite der SWB Bus und Bahn. Jetzige Teilnahme- und Durchführungsbedingungen können jederzeit von SWB Bus und Bahn ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(3) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(4) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig und/oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. SWB Bus und Bahn und der Teilnehmer des Gewinnspiels vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die zu einer für beide Parteien zumutbaren und die Interessen der Parteien wahrenden Regelung führt und dem von den Parteien gewollten Regelungszweck möglichst nahe kommt.

Stand: 5. November 2018