Rhein mit Fähren und einem Teil der Bonner Skyline

Fahrradmitnahme


Generell gilt: Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitführen. Sie benötigen für Ihr Fahrrad ein EinzelTicket der Preisstufe 1b bzw. 2a (für Erwachsene) - gleichgültig, wie weit Sie innerhalb des VRS-Gebietes fahren möchten. Wenn Sie häufiger mit dem Fahrrad in Bus und Bahn unterwegs sind, können Sie mit dem Kauf Ihrer Tickets über unsere BonnMobil App sparen: Der Rabatt beim Ticketkauf über unsere BonnMobil App beträgt generell fünf Prozent, beim EinzelTicket beträgt der Rabatt sogar 10 Prozent.

Fahrgäste die häufiger ein Fahrrad zusätzlich mitführen möchten haben die Möglichkeit, die Monatszusatzwertmarke "Fahrrad" zu erwerben.

Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Fahrrad ohne zeitliche Einschränkungen in allen Verkehrsmitteln innerhalb des VRS mitnehmen, wenn im Fahrzeug genügend Platz ist. Allerdings besteht dabei kein Rechtsanspruch auf die Mitnahme. Das heißt: Der Fahrer entscheidet je nach individuellem Platzangebot des jeweiligen Fahrzeugs, ob Sie mit Ihrem Fahrrad einsteigen dürfen oder nicht. Kinder im Kinderwagen, Rollatoren und Rollstuhlfahrer haben grundsätzlich Vorrang vor Fahrrädern. Bei einigen Tickets ist zu bestimmten Zeiten eine kostenlose Mitnahmeregelung enthalten.

Hier die Übersicht:

EinzelTicketnicht im Ticket enthalten
4erTicketnicht im Ticket enthalten
24StundenTicket 1 und 5 PersonenAnstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden, wobei
jede Person nur ein Fahrrad mitführen darf.
WochenTicketnicht im Ticket enthalten
MonatsTicketnicht im Ticket enthalten
MonatsTicket MobilPass (Bonn Ausweis)Montag bis Freitag ab 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig
MobilPass Bonn Ausweis 4er Ticketnicht im Ticket enthalten
MonatsTicket im AboMontag bis Freitag ab 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig
Deutschlandticketnicht im Ticket enthalten
Deutschlandticket sozialnicht im Ticket enthalten
Formel9Ticketnicht im Ticket enthalten
Formel9Ticket im AboMontag bis Freitag ab 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig
Aktiv60Ticket im AboMontag bis Freitag ab 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig.
In den Bereichen VRS/Ahr oder VRR gelten die Mitnahmebestimmungen des
Unternehmens in dessen Fahrzeug Sie sich befinden.
MonatsTicket Azubisnicht im Ticket enthalten
StarterTicket im AboMontag bis Freitag ab 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig
SchülerTicketMontag bis Freitag ab 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig,
sowie in den NRW-Ferien ab 9 Uhr.
Deutschlandticket SchülerTicketnicht im Ticket enthalten
DualTicketMontag bis Freitag ab 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig
In den Bereichen VRS/Ahr oder VRR gelten die Mitnahmebestimmungen
des Unternehmens in dessen Fahrzeug Sie sich befinden.
SemesterTicketMontag bis Freitag ab 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig.
Job- und GroßkundenTicketMontag bis Freitag ab 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig.
In den Bereichen VRS/Ahr oder VRR gelten die Mitnahmebestimmungen
des Unternehmens in dessen Fahrzeug Sie sich befinden.
Deutschlandticket JobTicketnicht im Ticket enthalten
AzubiTicketMontag bis Freitag ab 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig
In den Bereichen VRS/Ahr und NRW gelten die Mitnahmebestimmungen
des Unternehmens in dessen Fahrzeug Sie sich befinden.


Maßgeblich für die genauen Leistungen und Preise aller Tickets sind die Beförderungsbedingungen des VRS und die Tarifbestimmungen Nahverkehr NRW.

Beförderungsbedigungen von Fahrrädern

  • Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrrad-Stellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen.
  • In der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) haben Vorrang vor Radfahrern.
    Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.
  • Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Separat genutzte Kinderanhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt.
  • Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.
  • Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.

Ausführlichere Infos zur Mintnahme von Fahrrädern finden Sie unter unseren Tarif und Beförderungsbedingung

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