Rhein mit Fähren und einem Teil der Bonner Skyline

Sicherheit

Vollzugsbeamte des Polizeidienstes des Bundes und der Länder in Uniform werden im Geltungsbereich des VRS in den Bussen und Bahnen und in den DB-Nahverkehrszügen (2. Klasse) unentgeltlich befördert. Als Fahrtberechtigung gilt der Dienstausweis.

Die Beförderung Schwerbehinderter sowie deren Begleitpersonen, Führhunde, Krankenfahrstühle, orthopädische Hilfsmittel und Handgepäck richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Artikel 1 §§ 145 ff.) in der jeweils geltenden Fassung. Die Berechtigung ist auf Verlangen des Personals nachzuweisen. Ein Übergang in die 1. Klasse ist möglich für:
Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „1. Kl.“ enthält, Begleitpersonen, sofern der Schwerbehindertenausweis des Begleiteten das Merkzeichen „1. Kl. und B“ enthält.

Fragen Sie die zuständige Behörde!
Für Bonn: Mehr Infos finden Sie hier.

Auf dieser Grafik ist ein Taxi abgebildet und folgender Text: Taxiruf gratis ab 21 Uhr - Wenn Sie ein Taxi zu Ihrer Haltestelle bestellen möchten, wenden Sie sich bitte gleich beim Einsteigen an unseren Fahrer. Er sorgt dafür!

Viele VRS-Partnerunternehmen bieten Ihren Fahrgästen in den Abendstunden einen Taxi-Ruf-Service an.

Mit diesem Service können Sie sich von den Bahn- bzw. Busfahrern per Funk ein Taxi zu der von Ihnen gewünschten Ausstiegshaltestelle bestellen lassen.

In den Außenbereichen von Bonn können Sie auf Wunsch ab 21:00 Uhr aus SWB-Bussen auch zwischen den regulären Haltestellen aussteigen.

Geben Sie Ihren besonderen Haltewunsch bitte rechtzeitig dem Fahrer bekannt. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass dieser abhängig von der örtlichen Situation entscheidet, ob dem Ausstiegswunsch entsprochen werden kann.

Hier finden Sie, ab welchen Haltestellen Sie den Service nutzen können.

AST, das ist die Kurzformel für das Anruf-Sammel-Taxi, das den Linienverkehr räumlich oder zeitlich ergänzt bzw. ersetzt. Gefahren wird im AST-Verkehr nur bei Bedarf, d.h. mindestens 30 Minuten (in Hellenthal und Mechernich: 60 Minuten) vor Fahrplanzeit muss eine telefonische Anmeldung mit Angabe der gewünschten Abfahrtshaltestelle bei der örtlichen AST-Zentrale erfolgen. Von hier aus werden Sie bis vor die Haustür Ihres jeweiligen Fahrtzieles gebracht, sofern dies im Verkehrsgebiet des AST-Angebotes liegt (im allgemeinen innerhalb der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegrenze).

Unter der Schlauen Nummer 02441 99454545 erfahren Sie, wie Sie Ihre nächstgelegene AST-Zentrale erreichen können.

Weitere Infos zu Barrierefreiheit und Sonderregelung