Universität Bonn und Hofgarten

Tickets für Schule und Ausbildung

Auszubildende sowie alle Jugendlichen unter 15 Jahren, Schüler und Studenten können MonatsTickets im Ausbildungsverkehr nutzen. Sie sind rund 25 % günstiger als Zeitfahrausweise im ErwachsenenTarif. Sie gelten in den Tarifgebieten, die auf dem Weg zwischen der Wohnung und der Ausbildungsstätte durchfahren werden.

Übersicht über Tickets und Preise

Preisangaben in Euro Kurzstrecke 1a1b2a2b34567
MonatsTicket Schüler/Azubis - 74,90 95,60 95,60 121,20 146,50 218,20 263,70 284,90 307,20
PrimaTicket Schüler/Azubis - 65,10 85,60 85,60 108,20 130,60 193,00 231,30 - -
StarterTicket (Abo) Schüler/Azubis - 65,10 85,60 85,60 108,20 130,60 193,00 231,30 242,50 255,00
AzubiTicket (Abo) Schüler/Azubis 76,20

Für die monatlich zu kaufenden Wertmarken benötigen Sie die Kundenkarte "Ausbildungsverkehr" mit Lichtbild und einem festgelegten Geltungsbereich über die Tarifgebiete, die Sie durchfahren.

Die Kundenkarte erhalten Sie kostenfrei in den SWB-ServiceCentern. Hierfür benötigen Schüler und Auszubildende über 15 Jahre, ein ausgefülltes Antragsformular sowie einen gültigen Schülerausweis, die Bescheinigung ihrer Ausbildungsstätte/Lehreinrichtung – separat oder auf dem Antragsformular - oder den Studentenausweis. Wer berechtigt ist, entnehmen Sie dem Antragformular Abschnitt 10. Bitte vergessen Sie bei der Erstellung nicht Ihr Lichtbild!

Kaufen Sie jeweils eine aktuelle Wertmarke in der passenden Preisstufe und stecken Sie diese in die Kundenkarte ein. Auf der Wertmarke ist der entsprechende flexible Zeitraum für einen Monat verzeichnet.

Wichtig: Auf die Wertmarke ist die Nummer der Kundenkarte einzutragen, damit diese ihre Gültigkeit erhält. 

MonatsTickets im Ausbildungsverkehr gelten für den jeweils auf der Wertmarke eingetragenen flexiblen Zeitraum für einen Monat bis zum letzten eingetragenen Tag Betriebsschluss (3:00 Uhr).

In dieser Zeit berechtigt das MonatsTicket im Ausbildungsverkehr zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des auf der Kundenkarte eingetragenen Geltungsbereiches.

Wie viele Personen?eine
Wie viele Fahrten?beliebig viele innerhalb gewählten Tarifgebiete
Gültigkeitszeit:gilt einen Monat lang in dem aufgedruckten Zeitraum
Übertragbarkeit:nein
Mitnahme Personen:nein
Mitnahme Fahrrad:nicht im Ticket enthalten
Verkauf:Kundenkarte in den SWB-ServiceCentern
es wird ein Antrag mit Bescheinigung der Schule/Ausbildungsstelle benötigt sowie ein Lichtbild

Wertmarken für MonatsTickets in SWB-eigenen und privaten Verkaufsstellen und an Ticketautomaten an vielen Haltestellen (auch Geldkarte/EC Cash) sowie im Onlineshop

Das AzubiTicket gilt für alle, die noch mindestens 12 Monate Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr oder Freiwilliges Ökologisches Jahr vor sich haben. AzubiTickets werden als persönliche eTickets ausgegeben, sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem aktuellem Ausweis mit Foto, z. B. Werks-, Dienst- oder Personalausweis.

Geltungsdauer/-bereich:
mindestens 12 Monate rund um die Uhr im erweiterten VRS-Netz und optional sogar in ganz NRW.

Zusätzlich können Besitzer eines AzubiTickets montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts) sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zusätzlich eine weitere Person, bis zu drei Kinder (von 6 bis 14 Jahre) und ein Fahrrad kostenlos im VRS-Netz mitnehmen. Die kostenlose Mitnahme von 3 Kindern (6 bis 14 Jahre) ist montags bis freitags bereits ab 15 Uhr möglich!

Ein Antragsformular mit Bestätigung der Berufsschule, Ausbildungsstätte oder des sozialen Trägers – wird in den SWB-ServiceCentern entgegengenommen.

Die Bestellung muss jeweils bis zum 10. des Vormonats erfolgen – für den Start am 1. August also bis zum 10. Juli.

Einmalig erweitern:
Wer spontan über die Grenzen des VRS hinaus fahren möchte, kann mit dem EinfachWeiterTicket NRW den Geltungsbereich seines AzubiTickets für einzelne Fahrten erweitern. Es gilt im gesamten Gebiet der beiden Nachbar-Verkehrsverbünde Aachen (AVV) und Rhein-Ruhr (VRR). Mehr Infos zum EinfachWeiterTicket gibt es hier.

Grenzenlos mobil in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) mit dem NRWupgrade Azubi
Wer regelmäßig außerhalb des VRS unterwegs ist, kann sein AzubiTicket mit dem NRWupgrade dauerhaft auf ganz NRW erweitern.

Mit dem NRWupgrade Azubi können alle Busse, Bahnen und Nahverkehrszüge in der 2. Klasse in ganz NRW genutzt werden.

Für diese Erweiterung wird ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 20,00 € fällig und ist nur in Kombination mit einem regionalen AzubiTicket für das VRS Gebiet erhältlich.

Die im VRS Gebiet gültigen Mitnahmeregelungen (siehe weiter oben) gelten jedoch nicht in ganz NRW. Für mitgenommene Personen kann z.B. das EinfachWeiterTicket genutzt werden, wenn es über die Grenzen des VRS-Netzes hinaus gehen soll.

Für wen ist das AzubiTicket?
Das AzubiTicket ist für Azubis, BuFDis (Bundesfreiwilligendienst), FSJler (Freiwilliges Soziales Jahr) oder FÖJler (Freiwilliges Ökologisches Jahr).

Gibt es noch weitere Bedingungen außer Azubi zu sein?
Ja. Die Ausbildung muss anerkannt sein und noch mindestens 12 Monate andauern. Ausbildung und Dauer muss vom Ausbildungsbetrieb per Bestellformular bescheinigt werden.

Wo gilt das AzubiTicket?
Das AzubiTicket gilt im gesamten VRS-Netz.

Wen kann ich mitnehmen?
Montag bis Freitag ab 19 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertags ganztägig kann ohne zusätzliche Kosten eine Person ohne Altersbeschränkung und bis zu drei Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie ein Fahrrad mitgenommen werden. Die kostenlose Mitnahme von 3 Kindern (6 bis 14 Jahre) ist montags bis freitags bereits ab 15 Uhr möglich!

Kann ich auch vier Kinder nach 19 Uhr mitnehmen und dafür keinen Erwachsenen?
Ja. Es darf eine Person ohne Altersbeschränkung mitgenommen werden, dazu drei Kinder zwischen 6 und 14 Jahren.

Kann ich meine Freundin und zwei Fahrräder statt drei Kinder mitnehmen?
Nein. Für das zweite Fahrrad muss ein zusätzliches Ticket gekauft werden.

Ich muss regelmäßig nach Düsseldorf oder Aachen fahren. Geht das auch mit dem AzubiTicket?
Ja, mit der Erweiterung durch das NRWupgrade Azubi für monatlich 20,00 € sind sogar Fahrten in ganz NRW möglich.

Wie lange gilt das AzubiTicket?
Das AzubiTicket gibt es lediglich im Abonnement und muss mindestens für ein Jahr abgeschlossen werden. Es gilt bis zum Ende der Ausbildung (Bescheinigung durch die Ausbildungsstätte erforderlich).

Was, wenn der Preis sich erhöht und mir das Ticket zu teuer wird?
Eine Preiserhöhung wird allen Nutzern schriftlich mitgeteilt und ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Es besteht also kein Risiko hinsichtlich der Kosten.

Kann ich tags und nachts mit dem AzubiTicket fahren?
Ja. Das AzubiTicket gilt 24 Stunden, 7 Tage die Woche.

Wo bekomme ich das AzubiTicket?
Nutzen Sie gerne unseren Bestellschein in unserem Downloadcenter.

Ich habe meine Ausbildung abgebrochen. Kann ich das AzubiTicket trotzdem behalten?
Leider nein. Das AzubiTicket darf nur erworben und genutzt werden, wenn man in einer Ausbildung ist. Wenn diese vorzeitig endet, muss das AzubiTicket zurückgegeben werden. Bei einer Kündigung vor Ablauf der ersten 12 Monate ist dann aber der Differenzbetrag zum JobTicket im Fakultativmodell pro genutztem Monat zurückzuzahlen.

Wann kann ich mit dem AzubiTicket starten?
Der Beginn des AzubiTickets ist jeweils zum Monatsersten frei wählbar. Wichtig sind die rechtzeitige Bestellung (jeweils spätestens zum 10. des Vormonats) und die Bescheinigung durch den Ausbildungsbetrieb.

Ich beginne demnächst ein Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ). Kann ich dafür auch das AzubiTicket kaufen?
Ja, unter zwei Voraussetzungen: Erstens muss eine Anerkennung des EQJ im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes vorliegen. Zweitens muss das EQJ 12 Monate dauern. Für kürzere EQJ kann das MonatsTicket Azubis/Schüler monatlich gekauft werden.

SchülerTicket

Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg bietet in Zusammenarbeit mit SWB Bus und Bahn allen Schüler*innen, die eine städtische oder eine Privatschule besuchen (Schulen, die dem Schulfinanzgesetz unterstehen), ein SchülerTicket an.

50 Bonner Grundschulen, 29 städtische weiterführende Schulen, 6 Förderschulen und 12 Privatschulen setzen bereits auf das SchülerTicket.

Das SchülerTicket für das gesamte VRS-Netz kostet im Schuljahr 2023/2024 maximal 40,10 € monatlich. Für Schüler*innen mit Wohnort in Bonn kostet das SchülerTicket (Primar- und Sekundarstufe) an städtischen Schulen max. 19,00 € und für Schüler*innen mit dem Wohnort außerhalb von Bonn max. 25,30 € monatlich. Für Schüler*innen mit Wohnort im Übergangsbereich Kreis Ahrweiler und Neuwied kostet das SchülerTicket max. 75,10 € monatlich. Bei Schulträgern im Deutschlandticket SchülerTicket Modell liegen die Kosten bei max 29,00 € monatlich.

Bei weiteren Fragen ist das AboTeam wie folgt zu erreichen:   

  • Telefonnummer 0228 / 711 -4670   
  • E-Mail (Wenn vorhanden bitte die Vertragsnummer angeben)   
  • Postweg: Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH, Postfach 2651, 53016 Bonn
    Wichtiger Hinweis: Bitte bei einem bestehenden Vertrag die Vertragsnummer angeben.  

     
  • Flyer SchülerTicket zum Pdf-Download

Wer ein SchülerTicket besitzt, kann mit allen Bussen und Bahnen an 365 Tagen im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag durchs gesamte VRS Gebiet fahren.

  • Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig sowie in den NRW-Ferien ab 9 Uhr dürfen SchülerTicket-Besitzer ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
  • Für die Nutzung der Schnellbuslinie SB 60 (Flughafenbus) in Verbindung mit dem SchülerTicket ist je Fahrt ein Schnellbuszuschlag zu lösen und zu entwerten.
  • Das SchülerTicket gilt in RegionalExpress- (RE) und RegionalBahn-Linien (RB) sowie in S-Bahnen in der 2. Wagenklasse.
  • Das SchülerTicket ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
  • Das SchülerTicket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis oder einem amtlichen Lichtbildausweis.

Das SchülerTicket wird in Form eines elektronischen Tickets (eTickets) ausgegeben.

In den Bussen kann über den Chip anhand eines Lesegerätes geprüft werden, ob das jeweilige Ticket noch aktuell und gültig ist. Für den Kontrolleur werden anhand des Chips persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtstag etc.) sichtbar. Stimmen diese Daten nicht mit den Daten des Ausweises überein, kann das Ticket durch den Kontrolleur eingezogen werden, der Missbrauch durch Dritte kann strafrechtlich verfolgt werden.

Erweiterung des Geltungsbereich des VRS-SchülerTicket

Das VRS-SchülerTicket gilt zusätzlich in den (AVV) Kommunen:

Düren, Merzenich, Nörvenich, Titz, Vettweiß, Heimbach, Monschau, Nideggen, Niederzier und Simmerath.

Das SchülerTicket gilt ebenfalls in den Orten Adenau, Altenahr, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig, Remagen, Bad Breisig, Brohltal und Grafschaft.

Wer ein Deutschlandticket SchülerTicket besitzt, kann mit allen Bussen und Bahnen an 365 Tagen im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag durch ganz Deutschland fahren.

  • Schulträger, welche ein Deutschlandticket SchülerTicket anbieten:
    -Amos-Comenius-Gymnasium
    -Aloisiuskolleg
    -Clara-Fey-Gymnasium
    -Freie Waldorfschule (Primar- und Sekundarstufe)
    -Kardinal-Frings-Gymnasium
    -Liebfrauenschule
    -St. Adelheid-Gymnasium
  • Für die Nutzung der Schnellbuslinie SB 60 (Flughafenbus) in Verbindung mit dem SchülerTicket ist je Fahrt ein Schnellbuszuschlag zu lösen und zu entwerten.
  • Das Deutschlandticket SchülerTicket gilt in RegionalExpress- (RE) und RegionalBahn-Linien (RB) sowie in S-Bahnen in der 2. Wagenklasse.
  • Das Deutschlandticket SchülerTicket  ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
  • Das Deutschlandticket SchülerTicket  gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis oder einem amtlichen Lichtbildausweis.
  • Die Fahrradmitnahme entfällt beim Deutschlandticket SchülerTicket.
  • Das Ticket ist monatlich kündbar. Die Kündigung muss bis zum 10. Des Vormonats vorliegen.
  • Schüler*innen mit Anspruch auf eine Fahrpreisermäßigung zahlen weiterhin den ermäßigten Preis.
  • Das Deutschlandticket SchülerTicket ist nur mit Lastschrifteinzug und nicht als Barzahler möglich.
  • Das Deutschlandticket SchülerTicket  wird in Form eines elektronischen Tickets (eTickets) ausgegeben.

In den Bussen kann über den Chip anhand eines Lesegerätes geprüft werden, ob das jeweilige Ticket noch aktuell und gültig ist. Für den Kontrolleur werden anhand des Chips persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtstag etc.) sichtbar. Stimmen diese Daten nicht mit den Daten des Ausweises überein, kann das Ticket durch den Kontrolleur eingezogen werden, der Missbrauch durch Dritte kann strafrechtlich verfolgt werden.

Städtische Schulen

Den Bestellschein für das SchülerTicket bekommen Sie in den Sekretariaten der Schulen oder hier.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Bestellschein lassen Sie bitte von der Schule abstempeln und senden diesen im Anschluss an uns (Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH, Postfach 2651, 53016 Bonn). Sie können den Antrag auch gerne in einem unserer ServiceCenter abgeben oder per Mail an abonnement(at)stadtwerke-bonn.de senden.

Wünschen Sie die Prüfung auf Ermäßigung, ist es wichtig, dass Sie das entsprechende Kästchen auf dem Bestellschein ankreuzen. Denn nur so dürfen wir Ihren Antrag an das Schulamt der Stadt Bonn weitergeben. Diese können nur den Anspruch auf ein ermäßigtes SchülerTicket prüfen.

Privatschulen

Den Bestellschein für das SchülerTicket bekommen Sie in den Sekretariaten der Schulen oder hier.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Bestellschein geben Sie bitte wieder im Sekretariat ab. Die Schule stempelt den Antrag ab, prüft den Anspruch auf Ermäßigung (nicht bei dem Collegium Josephinum) und leitet den Antrag an uns weiter.

  • alle Grundschulen
  • Schulen im Deutschlandticket SchülerTicket Modell
  • Schulen im Solidarmodell    
  • Schulen im Fakultativmodell
  • Schulen im Subventionsmodell

Schüler*innen folgender Bildungsgänge sind von der Beantragung ausgeschlossen, weil sie gemäß §97 Abs. 1 Schulgesetz von NRW keinen Anspruch auf Fahrkostenübernahmen haben:   

  • Einrichtungen des 2. Bildungsweges   
  • Bezirksfachklassen*   
  • Fachoberschulklassen 12B und 13   
  • Teilzeitklassen für Schüler*innen ohne Berufsausbildungsverhältnis   
  • Teilzeitberufsschule (auch in Form von Blockunterricht) und Fachschulen

*Schüler*innen der Bezirksfachklassen können jedoch die teilweise Übernahme von Fahrkosten beantragen. (Nähere Informationen erteilen die Schulsekretariate und Bürgerämter)

Die Ermäßigungen können bei städtischen Schulen nur durch das Schulamt der Stadt Bonn und bei Privatschulen nur durch die Schule selbst geprüft werden.

Ein Anspruch auf ein ermäßigtes SchülerTicket liegt vor, wenn der Fußweg zur nächsten erreichbaren Schule des gleichen Schultyps bei Grundschule und Förderschulen (Klassen 1-4) einfache Entfernung mehr als 2,0 km für die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10 an Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II (Berufskollegs und Klassen 11-13 an Gesamtschulen und Gymnasien) mehr als 5,0 km beträgt. Es ist also nicht der tatsächliche Schulweg entscheidend, sondern der Schulweg zur nächstgelegenen Schule, die besucht werden könnte.

Eine komplette Befreiung von den Ticketgebühren ist lediglich nur dann möglich für Familien, die Leistungen nach SGB XII erhalten (nicht bei ALG II oder Hartz IV). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag.

Der Bonn-Ausweis ist nicht ausschlaggebend für ein ermäßigtes Ticket und wird dadurch in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Hier finden Sie die Anträge für das SchülerTicket bzw. Deutschlandticket SchülerTicket.

Wichtig! Reichen Sie bitte die Anträge zur Bestätigung bei der Schule ein!

Zusätzliche Infos gibt es beim Schulamt der Stadt Bonn.

Teilen Sie uns bitte jegliche Änderungen (z.B. Anschrift oder Bankverbindung) schriftlich bis zum 10. des Vormonats mit.

  • Postanschrift: Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH, Postfach 2651, 53016 Bonn
  • Fax: 0228 / 711 -964616
  • E-Mail (wenn vorhanden bitte die Kundennummer angeben)

Informationen für Eltern/Erziehungsberechtigte zur Schülerbeförderung

Hier geht es zu den Anträgen.

Für Schüler, die aus dem Bereich des Übergangstarifes kommen (z. B. linksrheinisch: Remagen, Bad Neuenahr etc.; rechtsrheinisch: Unkel, Linz, Neuwied etc.) besteht die Möglichkeit, das SchülerTicket im Übergangstarif zu beantragen.

Mit diesem Ticket können Schüler*innen im gesamten VRS-Gebiet fahren.

Da für die Preisberechnung des SchülerTickets der Wohnort ausschlaggebend ist, muss das SchülerTicket für Schüler aus Rheinland-Pfalz zu einem deutlich höheren Betrag angeboten werden, als für die Schüler aus Nordrhein-Westfalen.

Das VRS SchülerTicket gilt auch in den folgenden AVV Kommunen:

  • Düren
  • Merzenich
  • Nörvenich
  • Titz
  • Vettweiß
  • Heimbach
  • Monschau
  • Nideggen
  • Niederzier
  • Simmerath

Es ist das Bankeinzugsverfahren (Einzugsermächtigung) vorgesehen.

Abbuchungen können nur zum 1. Bankarbeitstag eines Monats erfolgen.

Eine Barzahlung des Gesamtbetrages bis zum Ende des Schuljahres (jeweils 31.07. eines Jahres) im Voraus gegen Rechnung ist auch möglich. Das Deutschlandticket SchülerTicket ist nur mit Lastschrifteinzug möglich.

Das Ticket ist sorgsam zu behandeln, da sonst ein Auslesen der Ticketdaten nicht möglich ist. Ein nicht lesbares Ticket kann bei einer Kontrolle eingezogen werden. In diesem Falle wenden Sie sich bitte an das zuständige Verkehrsunternehmen.

Die Neuausstellung bei einem beschädigten Ticket sowie Diebstahl bzw. Verlust eines Tickets ist kostenpflichtig. Bei erstmaligem Verlust wird ein Ersatzticket gegen eine Gebühr von 10 € ausgestellt. Bei jeder weiteren Beschädigung/Diebstahl/Verlust innerhalb von 12 Monaten belaufen sich die Kosten auf 20 € (10 € Gebühr + 10 € Chipkarte).

Ein neues Ticket erhalten Sie in unseren ServiceCentern:   

  • Bonn: Münsterstr. 18 (Cassius Bastei)   
  • Bad Godesberg: Alte Bahnhofstr. 22 a

Im Fakultativ- und Solidarmodell

Es besteht eine Abnahmeverpflichtung für ein Schuljahr; eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich:

  • bei Auslandsaufenthalt  
  • bei Schulwechsel auf eine Schule, die nicht am Bonner SchülerTicketmodell teilnimmt   
  • bei Wohnortwechsel außerhalb des VRS-Gebiets

Eine Kündigung kann ausschließlich über das Kündigungsformular erfolgen und muss von der Schule bestätigt werden.

Im Subventionsmodell bzw. im Deutschlandticket SchülerTicket Modell ist eine monatliche Kündigung möglich. Diese können Sie uns unter Angabe der Vertragsnummer (auch gerne per E-Mail) schriftlich mitteilen.

Telefon: 0228 / 711 -4670   

Fax: 0228 / 711 -964616    

E-Mail
(wenn vorhanden bitte die Kundennummer angeben)    

Postweg:    
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH, Postfach 2651, 53016 Bonn

SemesterTicket NRW

Mit dem SemesterTicket NRW können Studierende in ganz NRW jeweils für ein Semester beliebig häufig Busse, Straßen- und Stadtbahnen sowie Nahverkehrszüge (2. Klasse) nutzen, und das an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr. Das landesweit gültige SemesterTicket NRW ergänzt für einen Aufpreis das regional gültige SemesterTicket.

Für das VRS-SemesterTicket mit Erweiterung um die Komponente SemesterTicket NRW heißt das konkret: im VRS-Gebiet gelten die Mitnahmeregeln des VRS-SemesterTickets, im restlichen NRW-Gebiet gelten diese Mitnahmeregeln nicht.

Für das SemesterTicket NRW anderer regionaler Verkehrsverbünde gelten auch im VRS-Gebiet keine Mitnahmeregeln.

Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren fahren überall im NRW-Gebiet kostenlos mit.

Ob das SemesterTicket NRW an der Hochschule letztendlich eingeführt wird, stimmt die jeweilige AStA ab.

Wie viele Personen?eine
Wie viele Fahrten?beliebig viele im gesamten VRS-Gebiet
Gültigkeitszeit:durchgehend ein Semester lang
Übertragbarkeit:nein
Mitnahme Personen:

beliebig viele Kinder unter 6 Jahren,
wochentags ab 19:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden
und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig
1 Person über 14 Jahren
und bis zu drei Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren. 

Die kostenlose Mitnahme von 3 Kindern (6 bis 14 Jahre) ist montags bis freitags bereits ab 15 Uhr möglich!

Mitnahme Fahrrad:

Kostenlose Fahrradmitnahme ist montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig möglich.

Verkauf:erfolgt über die Universität/Fachhochschule

AbsolventenTicket

Mobil durch den Sommer - für Schulabgänger

Die neue Sommerüberbrückung für Schulabgänger zum Pauschalpreis von 111,60 Euro.

Ticketeigenschaften: Pauschalticket, welches ausschließlich als HandyTicket angeboten wird und nicht übertragbar ist. Das AbsolventenTicket gilt für Schulabgänger bis 20 Jahre. Es gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Hinweis: Personen, die während des Geltungszeitraumes 21 Jahre alt werden, erhalten das AbsolventenTicket trotzdem für die gesamte Geltungsdauer.

Geltungsdauer und -bereich: Gültig vom 22. Juni bis einschließlich 30. September des laufenden Jahres, montags bis freitags ab 9 Uhr bis Betriebsschluss (3.00 Uhr des Folgetages), an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr im erweiterten VRS-Netz.

Nutzbare Verkehrsmittel: Alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahn-, RegionalBahn- und RegionalExpress-Linien im erweiterten VRS-Netz.

StarterTicket

Das StarterTicket ist ein Abo für Schüler und sorgt für freie Fahrt mit Bus und Bahn in der gewünschten Preisstufe (abhängig von der Fahrtstrecke). Der Schüler kann seine Fahrtstrecke innerhalb des VRS-Gebietes frei wählen. Ganz unabhängig von dem Wohn- und Schulort.

Das StarterTicket ist rund um die Uhr auf der gewählten Fahrtstrecke gültig. Zusätzlich kann montags bis freitags ab 19:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen sogar ganztägig ohne Aufpreis im erweiterten VRS-Netz gefahren werden. In diesen Zeiten kann zudem eine weitere Person und ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden.

Der Preis des StarterTickets richtet sich nach der gewünschten Fahrtstrecke und der sich daraus ergebenen Preisstufe. Die Preisstufe können Sie zum Beispiel bei der Fahrplanauskunft ermitteln.

Das StarterTicket gibt es ausschließlich als Jahresabonnement, daher muss auch die Schule noch mindestens 12 Monate lang besucht werden. Die noch verbleibende voraussichtliche Schullaufzeit muss uns die Schule auf dem Bestellschein bzw. mit einer separaten Schulbescheinigung bestätigen.

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bestellschein für das StarterTicket (inklusive Bestätigung der Schule; Punkt 10) kann gerne in einem unserer ServiceCenter (Münsterstr. 18 oder Alte Bahnhofstr. 22a) abgegeben werden.

Das StarterTicket ist ein persönliches, nicht übertragbares Ticket. Auf die Chipkarte werden Name, Geschlecht und Geburtsdatum des Ticketinhabers gespeichert. Bei Fahrten ist ein amtlicher Lichtbildausweis oder ein Schülerausweis mitzuführen und bei einer Fahrausweisprüfung vorzuzeigen.

Wie viele Personen?eine
Wie viele Fahrten?beliebig viele Fahrten in den gewählten Tarifgebieten

Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig freie Fahrt im VRS-Gebiet
Gültigkeitszeit:bis Vertragsende
Übertragbarkeit:nein
Mitnahme Personen:Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig -  eine Person, ohne Altersbeschränkung und drei Kinder zwischen 6 und 14 Jahren
Mitnahme Fahrrad:Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr,
an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
Verkauf:Antragstellung in den SWB-ServiceCentern mit einem Bestellschein (siehe Aboantrag).
Sobald das Abonnement abgeschlossen ist, wird das StarterTicket als Ticket in Form einer Chipkarte zugeschickt.

Als Ergänzung zum SemesterTicket haben wir, dass DualTicket eingeführt. Es richtet sich sowohl an berufsbegleitende Studierende („Teilzeitstudenten“) als auch an Schülerinnen und Schüler von Weiterbildungskollegs.


Das DualTicket kostet:

  • im Wintersemester 2022/2023: 280,80 €/Semester
  • im Sommersemester 2023/2024: 280,80 €/Semester

und ist im erweiterten VRS-Netz gültig.


Das Angebot richtet sich an Einrichtungen, deren Genehmigung nach:

  • Hochschulgesetz
  • Kunsthochschulgesetz
  • § 72 Hochschulgesetz NRW mit staatlicher Anerkennungerfolgt.

Alle vorstehend genannten Einrichtungen werden nachstehend als „Hochschule“ bezeichnet.

Bezieher eines DualTickets sind Studierende einer im Verbundgebiet gelegenen Hochschule, wenn zwischen dieser (üblicherweise vertreten durch die dort gebildete Studentenschaft) und dem VRS sowie einem Verbundverkehrsunternehmen ein entsprechender Rahmenvertrag/DualTicket abgeschlossen wurde.

Der Berechtigtenkreis für das DualTicket umfasst alle eingeschriebenen Ersthörer von Studiengängen, die berufsbegleitend angelegt sind und die nicht als ordentlich Studierende gelten. Unter den Begriff „berufsbegleitende Studiengänge“ fallen Studiengänge, die mit dem Ziel eines Bachelor- oder Masterabschlusses ein Studium neben einer beruflichen Vollzeit-Tätigkeit ermöglichen, unabhängig davon, ob der einzelne Studierende in Vollzeit oder in Teilzeit arbeitet. Unter den Begriff der "nicht ordentlich Studierenden“ fallen diejenigen Studierenden, die an einer Hochschule eingeschrieben sind und deren Zeit und Arbeitskraft nicht überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird, die also ihrem Erscheinungsbild nach als Arbeitnehmer, sondern auch in der Kranken- bzw. Pflegeversicherung nicht als ordentlich Studierende eingestuft werden.

Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist immer die 100%-ige Abnahme des DualTickets für die vorstehend definierten Berechtigten. GasthörerInnen sowie ZweithörerInnen sind stets vom Bezug des DualTickets ausgeschlossen. Gleiches gilt für Fernstudenten.

Wie viele Personen?eine
Wie viele Fahrten?beliebig viele im VRS-Gebiet
Gültigkeitszeit:durchgehend ein Semester lang
Übertragbarkeit:nein
Mitnahme Personen:beliebig viele Kinder unter 6 Jahren, wochentags ab 19:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig1 Person über 14 Jahren und bis zu drei Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren. Die kostenlose Mitnahme von 3 Kindern (6 bis 14 Jahre) ist montags bis freitags bereits ab 15 Uhr möglich!
Mitnahme Fahrrad:Kostenlose Fahrrad Mitnahme montags bis freitags von 19.00 Uhr bis 03.00 Uhr des folgenden Tages, sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.
Verkauf:erfolgt über die Hochschule/Weiterbildungskolleg

PrimaTicket

Das PrimaTicket gibt es für Grundschüler. In Bonn bekommen jedoch auch Grundschüler das SchülerTicket.
Das PrimaTicket ist ein persönliches, ausschließlich schulwegbezogenes Ticket für Fahrten zwischen Wohn- und Schulort.

  • Ticketeigenschaften: Jahresticket (Schuljahr), nicht übertragbar, für Grundschüler der Klassen 1 - 4 (Primarstufe). Der Jahresbetrag wird in elf monatlichen Raten vom Konto abgebucht.
  • Geltungsdauer: gilt nur an Schultagen, jeweils montags bis freitags bis 18 Uhr, samstags bis 15 Uhr (PrimaTickets gelten nicht an Sonn- und Feiertagen sowie während der NRW-Schulferien.)
  • Gültigkeitsbereich: für schulwegbezogene Fahrten zwischen Wohn- und Schulort.

    In Preisstufe 5 gilt das PrimaTicket im gesamten VRS-Netz!

Welche Preisstufe für Ihr gewünschtes Ticket anfällt, können Sie sich mit Hilfe des Ticketberaters berechnen lassen. Zusätzlich weist Ihnen auch die Fahrplanauskunft die benötigte Preisstufe für jede gefundene Verbindung aus.

Die Bezahlung erfolgt per Einzugsverfahren in 11 monatlichen Raten.