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Das JobTicket
Das JobTicket: für Berufspendler und zur Freizeit

>> Das JobTicket ist auch ein FreizeitTicket.
Das JobTicket der SWB Bus und Bahn befördert Mitarbeiter
Das Bonbon für Berufspendler: Stressfrei zur Arbeit, entspannt in die Freizeit! Schnell, sicher und bequem. Ohne Stress, Stau und lange Parkplatzsuche. Ohne die Umwelt zu belasten. Und mit einem großen Vorteil: Das JobTicket ist auch ein FreizeitTicket.
Seit 1. August 2008 gibt es das JobTicket in zwei Modellen
Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.
Verkauf
Ein JobTicket bekommen Sie ausschließlich von Ihrem Arbeitgeber! Es hat die Form eines praktischen elektronischen Tickets (eTicket).
Wichtige Voraussetzungen
Sie müssen ständig bei Ihrer Firma beschäftigt sein, Ihr Unternehmen muss mit der SWB Bus und Bahn und der VRS GmbH einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben!
Flyer JobTicket "Unternehmen unter 50 Mitarbeiter."
(602.98 KB)
Flyer JobTicket "Unternehmen ab 50 Mitarbeiter."
(585.45 KB)
JobTicket-Modell für Unternehmen unter 50 Mitarbeiter (Fakultativmodell)
Grundvoraussetzung ist zunächst der Abschluss eines Dachverbandvertrages mit der SWB Bus und Bahn. Unternehmen, die zwischen 2 bis 49 Mitarbeiter beschäftigen, bietet sich damit die Möglichkeit, einen Mitgliedsvertrag mit ihrem dazugehörigen Dachverband abzuschließen. Das Mitgliedsunternehmen mit Sitz im VRS-Verbundgebiet hat höchstens 49 Mitarbeiter, d. h., das JobTicket kann von den Mitarbeitern erworben werden, die daran interessiert sind; jedoch mindestens von zwei Personen. Ist das Unternehmen einem Dachverband angeschlossen, muss dieser federführend die Abwicklung übernehmen. Der Dachverband, der einen Vertrag über mindestens 250 JobTickets mit einem VRS-Partnerunternehmen und der VRS GmbH abschließt, übernimmt die Koordination und Abwicklung für die angeschlossenen Unternehmen und die gesamtschuldnerische Haftung. Für das JobTicket gilt ein äußerst günstiger Festpreis.
JobTicket-Modell für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter (Solidarmodell)
Ein Unternehmen, mit Sitz im VRS-Verbundgebiet, hat mindestens 50 ständige Mitarbeiter und kauft die JobTickets zu einem Festpreis.
Es gibt diese als persönliche Tickets an die Mitarbeiter weiter. Es muss für die gesamte Belegschaft abgenommen werden, also für jeden ständig Beschäftigten. Die Abnahme ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Der Arbeitgeber ist Vertragspartner eines VRS-Partnerunternehmens und der VRS GmbH und regelt u. a. den internen Zahlungsfluss, die Überweisung der Beiträge und die Ausgabe der JobTickets an die Mitarbeiter. Zugleich ist er Ansprechpartner für seine Mitarbeiter und bündelt die Interessen.
Ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen ist nicht möglich.
Vorteile für beide Modelle
Wie viele Fahrten?
Beliebig viele Fahrten im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg.
Für Mitarbeiter, die im Übergangstarif Kreis Ahrweiler oder im Übergangtarif VRR (großer Grenzverkehr) wohnen, kann das JobTicket durch Zuzahlung auf diese Tarifgebiete ausgedehnt werden.
Die Ausweitung ist nur dann möglich, wenn sie für alle Mitarbeiter des jeweiligen Übergangbereichs erworben wird.
Grenzüberschreitender Verkehr zwischen VRS und VRR
Gegen Zuzahlung eines bestimmten Betrages kann der Geltungsbereich des JobTickets für ständig beschäftigte Mitarbeiter, die ihre Fahrt in den VRR-Tarifgebieten Düsseldorf Mitte, Düsseldorf Süd, Mönchengladbach, Korschenbroich, Neuss/Kaarst, Erkrath/Haan/Hilden, Wuppertal West, Wuppertal Ost, Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/Brekerfeld oder Jüchen antreten oder beenden, erweitert werden (Zusatzberechtigung VRR).
Das VRS-JobTicket gilt dann auch im Großen Grenzverkehr VRS/VRR auf dem verkehrsüblichen Weg zwischen dem Tarifgebiet im Großen Grenzverkehr,
- in dem der Wohnort des Kunden liegt
- in das der Kunden von außerhalb des Großen Grenzverkehrs
einpendelt und dem VRS-Netz.
Das JobTicket mit Zusatzberechtigung VRS/VRR berechtigt zur Nutzung der Busse und Bahnen aller in der Fahrrelation (verkehrsüblicher Weg) enthaltenen Tarifgebiete. Dazu gehören auch sämtliche ÖPNV - Linien innerhalb der durchfahrenen Tarifgebiete.
Grenzüberschreitender Verkehr zwischen VRS und Ahr
Gegen Zuzahlung eines bestimmten Betrages kann der Geltungsbereich des VRS-JobTickets für ständig beschäftigte Mitarbeiter mit Wohnort im Kreis Ahrweiler erweitert werden (Zusatzberechtigung Ahr).
Das VRS-JobTicket gilt dann für grenzüberschreitende Verkehre zwischen dem VRS und dem Kreis Ahrweiler sowie im Kreis Ahrweiler.
Gültigkeitszeit
Das JobTicket gilt für die ganze Woche, auch in der Freizeit, rund um die Uhr. Die Mitarbeiter können unbegrenzt im ganzen VRS-Netz Bus und Bahn fahren.
Übertragbarkeit
Das JobTicket kann nicht verliehen werden. Es ist ein persönliches Ticket und gilt nur mit amtlichen Lichtbild-, Werks- oder Dienstausweis.
Mitnahme Personen
JobTicket-Kunden dürfen in der Woche ab 19:00 Uhr einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder (6 bis 14 Jahren) gratis mitnehmen, an Wochenenden und Feiertagen sogar ganztägig (jeweils bis Betriebsschluss).
Mitnahme Fahrrad
JobTicket-Kunden dürfen in der Woche ab 19:00 Uhr ein Fahrrad gratis mitnehmen, an Wochenenden und Feiertagen sogar ganztägig (jeweils bis Betriebsschluss).
Nutzung von IC/EC mit dem JobTicket
Es gibt einen Fernverkehrsaufpreis, der als Wochen-/Monatsaufpreis oder im Abo gelöst werden kann.










