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Beförderungsbedigungen von Fahrrädern

>> Jeder Fahrgast darf ein Fahrrad mitnehmen.
Fahrräder werden dann befördert, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen, bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt:
- Im Bus dürfen Fahrräder nur auf dem für Kinderwagen gekennzeichneten Platz für Kinderwagen abgestellt werden.
- In Bahnen und Zügen werden die Fahrräder nur in den dafür mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Stauräumen und im Einstiegsbereich befördert.
Sind die vorgesehenen Rad-Stellplätze eines Fahrzeugs besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrern.
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Fahrräder mit Hilfsmotor und Konstruktionen, die von ihren Abmessungen her nicht zur Mitnahme geeignet sind, sind von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen.
Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.
Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht.
Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung im Fahrzeug darstellt. Darüber hinaus muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass es durch sein Rad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeugs kommt, bzw. dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.
Ein Anspruch auf Fahrradbeförderung besteht nicht.
- Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitführen, dafür muss vor Fahrtantritt entweder ein EinzelTicket der Preisstufe 1b, Erwachsenentarif, gelöst werden oder ein 4erTicket Preisstufe 1b, Erwachsenentarif (ein Abschnitt).
- Inhaber von Zeitfahrausweisen können zur Mitnahme eines Fahrrades die Monatszusatzwertmarke "Fahrrad" erwerben.
- Das MonatsTicket im Abonnement sowie das XXL- oder JobTicket berechtigen von montags bis freitags in der Zeit von 19:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades.
- In den übrigen Zeiten ist ein EinzelTicket der Preisstufe 1b, Erwachsenentarif oder ein 4erTicket Preisstufe 1b, Erwachsenentarif (ein Abschnitt) zu lösen.
- Das SchülerTicket berechtigt von montags bis freitags in der Zeit ab 14:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades sowie während der für das Land NRW festgelegten Ferientage (ausgenommen der beweglichen Ferientage) ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages.
- SemesterTicket-Inhaber haben die Möglichkeit, unentgeltlich ein Fahrrad mitzunehmen.
- Maßgeblich sind diesbezüglich grundsätzlich die unter Ziffer 9.2 genannten Bestimmungen der VRS-Beförderungsbedingungen in der jeweiligen Fassung.
Alles zur Fahrradmitnahme und den dazugehörigen Ticketpreisen finden Sie hier.









