Kündigung des SchülerTickets
Im Fakultativ- und Solidarmodell
Es besteht eine Abnahmeverpflichtung für ein Schuljahr; eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich:
- bei Auslandsaufenthalt
- bei Schulwechsel auf eine Schule, die nicht am Bonner SchülerTicketmodell teilnimmt
- bei Wohnortwechsel ausserhalb des VRS-Gebiets
Eine Kündigung kann nur ausschließlich über das Kündigungsformular erfolgen und muss von der Schule bestätigt werden.
Das Ticket kann aber auch vom Verkehrsunternehmen selbst, z.B. wenn die Abbuchung nicht möglich war, gekündigt werden. Das Ticket ist somit gesperrt und darf nicht weiter benutzt werden.




Formular: Kündigung des VRS SchülerTicket (21.09 KB)




