Ermäßigungen
Die Ermäßigungen können bei städtischen Schulen nur durch das Schulamt der Stadt Bonn und bei Privatschulen nur durch die Schule selbst geprüft werden.
Ein Anspruch auf ein SchülerTicket liegt vor, wenn der Fußweg zur nächsten erreichbaren Schule des gleichen Schultyps bei Grundschule und Förderschulen (Klassen 1-4) einfache Entfernung mehr als 2,0 km für die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10 an Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II (Berufskollegs und Klassen 11-13 an Gesamtschulen und Gymnasien) mehr als 5,0 km beträgt. Es ist also nicht der tatsächliche Schulweg entscheidend, sondern der Schulweg zur nächstgelegenen Schule, die besucht werden könnte.
Eine komplette Befreiung von den Ticketgebühren ist lediglich nur dann möglich für Familien, die Leistungen nach SGB XII erhalten (nicht bei ALG II oder Hartz IV). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag.
Der Bonn-Ausweis ist nicht ausschlaggebend für ein ermäßigtes Ticket und wird dadurch in der Berechnung nicht berücksichtigt.
- Anträge für das SchülerTicket finden Sie hier.
Die Anträge bitte in der jeweiligen Schule abgeben.









